AGB - Training und Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hundeschule HUNDSPERSÖNLICH

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, insbesondere für fortlaufende Mitgliedschaften (Abonnements) sowie für alle weiteren Angebote (Workshops, Seminare, Social Walks, Themenabende, Stammtische, offene Gruppentrainings und Spezial-Kurse) der Hundeschule HUNDSPERSÖNLICH (Inhaberin Julia Eicken) nachfolgend „Hundeschule“. Die Buchung und Verwaltung erfolgen digital über die Buchungsplattform „Eversports“. Mit der Registrierung und Nutzung von Eversports erkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich an. Zudem ist die separate Hallen-, Gelände- und Trainingsordnung für jeden Teilnehmer verbindlich und wird mit der Anmeldung akzeptiert.

§ 2 Monatliche Mitgliedschaften & Leistungsumfang

    1. Das Angebot der Hundeschule basiert auf einem monatlichen Pauschal-Abonnement mit einer festen Zuweisung zu einer Stammklasse. Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag; ein konkreter Erziehungserfolg des Hundes hängt maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Hundehalters ab und wird ausdrücklich nicht geschuldet.
    2. Der monatliche Abo-Beitrag ist ein pauschalierter Festpreis für den Erhalt des limitierten Platzes in der Stammklasse und bleibt das gesamte Kalenderjahr über konstant. Es handelt sich um eine Jahresmischkalkulation, die in zwölf gleichbleibende Monatsbeiträge aufgeteilt ist.
    3. Trainingsorte & Standorte: Das Angebot findet an den festen Standorten Stuttgart-Degerloch, Neckartailfingen oder im öffentlichen Raum an wechselnden, praxisnahen Trainingstreffpunkten statt. Ein wechselnder Trainingsort innerhalb der Region berechtigt den Kunden nicht zu einer Preisminderung, Erstattung oder außerordentlichen Kündigung des Abonnements. Die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund während der Übungen unangeleint führt, liegt im Ermessen des Kunden und erfolgt auf eigenes Risiko.
    4. Credit-Zuweisung & Saisonale Anpassung: Der Kunde erhält am 1. eines jeden Kalendermonats automatisiert über Eversports sein Kontingent an Buchungs-Credits. Mit diesen wird er automatisch in die vereinbarte Stammklasse auf die vorgegebenen Termine des Monats gebucht. Aufgrund planmäßiger Betriebsreduzierungen (z. B. Sommer- und Weihnachtsferien) verringert sich das Credit-Kontingent in den Monaten August und Dezember bei gleichbleibendem Monatsbeitrag wie folgt:
      1. Abo 1: Regulär 4 Credits (im Dezember: 3 Credits / im August: 2 Credits)
      2. Abo 2: Regulär 8 Credits (im Dezember: 6 Credits / im August: 4 Credits)
      3. Abo 3: Regulär 12 Credits (im Dezember: 9 Credits / im August: 6 Credits)
    5. Nicht genutzte Credits verfallen am letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats um 23:59 Uhr ersatzlos. Die Credits sind personengebunden und nicht übertragbar.

§ 2a Fachliche Gestaltungsfreiheit & Trainingsinhalte

Die Hundeschule gibt im Rahmen des Curriculums „Gemeinsam durch (D)ein Hundeleben“ monatliche Fokusthemen vor. Die konkrete methodische und inhaltliche Gestaltung jeder einzelnen Trainingsstunde obliegt ausschließlich der fachlichen Expertise der Trainerin. Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Abläufe oder Themen kurzfristig anzupassen, wenn dies aufgrund der Zusammensetzung der Gruppe oder des Ausbildungsstandes der Hunde ratsam ist. Ein Anspruch auf einen exakt im Vorfeld kommunizierten Stundenablauf besteht nicht und berechtigt nicht zur Minderung des Beitrags.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Die aktuellen Preise sind dem Aushang in der Hundeschule bzw. den Angaben auf der Webseite der Hundeschule zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch, mündlich oder schriftlich mitgeteilt. 
    2. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (aktuell 19 %). Der monatliche Abo-Beitrag ist ein pauschalierter Festpreis für den Erhalt des limitierten Platzes in der Stammklasse.
    3. Die Rechnungsstellung erfolgt digital. Der Rechnungsbetrag ist vom Kunden monatlich im Voraus bis spätestens zum 1. des laufenden Monats per Banküberweisung auf das Geschäftskonto der Hundeschule zu entrichten (die Einrichtung eines Dauerauftrags oder eines SEPA-Mandats wird empfohlen).
    4. Geht der Beitrag nicht bis zum 1. des Monats ein, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Für die Ausstellung einer Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben. Die Hundeschule behält sich das Recht vor, die Freischaltung der monatlichen Credits in Eversports bei Zahlungsverzug bis zum vollständigen Zahlungseingang temporär zu sperren.

§ 4 Stornierungsfristen & Freiwillige Nachholtermine („Flexi-Freitag“)

    1. Kann der Kunde an einem Termin seiner Stammklasse (Dienstag bis Samstag) nicht teilnehmen, muss er sich bis spätestens 24 Stunden vor Klassenbeginn eigenständig über die Eversports-App abmelden. Bei rechtzeitiger Abmeldung wird der verbrauchte Credit wieder freigegeben. Erfolgt die Abmeldung später oder erscheint der Kunde nicht (No-Show), verfällt der Credit ersatzlos.
    2. Die Nutzung freigegebener Credits für andere Klassen am selben Tag oder für Termine am Freitag („Flexi-Freitag“) ist eine rein freiwillige Kulanzleistung der Hundeschule. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Stattfinden dieser Termine oder auf freie Kapazitäten. Ein Übertrag von Credits in den Folgemonat oder eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
    3. Für Zusatzangebote und Sonder-Events nach § 6 (z. B. Einzelstunden, Workshops, Social Walks, Gruppenstunden am Flexi-Freitag) gilt eine verbindliche Stornierungsfrist von 48 Stunden vor Beginn. Sagt der Kunde zu spät ab oder erscheint nicht, wird die Gebühr am Monatsende dennoch voll fällig.

§ 5 Gesetzliche Feiertage & Schließzeiten

Die Kalkulation der Hundeschule basiert auf 45 Trainingswochen im Kalenderjahr. Die 12 monatlichen Raten stellen eine Jahresgesamtsumme dar, die in 12 gleichen Teilen fällig wird. An gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg sowie in den vertraglich festgelegten Betriebsschließzeiten (30 Urlaubstage/4 Wochen sowie an eventuell zusätzlichen Kalendertagen eines Monats) findet kein reguläres Training statt. Betroffene Stammklassen-Credits werden gutgeschrieben. Wird kein Ersatztermin angeboten, kann die Stunde vom Kunden eigenständig im laufenden Kalendermonats-Block über das freiwillige Freitags-System eingelöst werden; andernfalls verfallen sie am Monatsende ersatzlos.

§ 6 Zusatzangebote, Sonder-Events & Monatsdeckel

Abo-Kunden können Zusatzangebote buchen. Die Teilnahme an Social Walks und offenen Freitags-Gruppentrainings wird für aktive Abo-Kunden am Monatsende per digitaler Sammelrechnung abgerechnet. Für größere Formate (Workshops, Seminare) gelten die in Eversports gesondert ausgewiesenen Event-Preise, die je nach Ausschreibung am Ende des Monats oder direkt bei der Online-Anmeldung abgerechnet werden.

§ 7 Vertragslaufzeit & Kündigung

    1. Die reguläre Mindestvertragslaufzeit für alle Abonnements beträgt 1 Monat.
    2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt wird. Die Kündigung muss in Textform per Mail an die Hundeschule erfolgen.
    3. Wiederaufnahme-Gebühr: Kündigt ein Kunde sein Abonnement regulär und wünscht einen erneuten Neueinstieg in die festen Stammklassen, wird eine einmalige Wiederaufnahme- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 90,00 € fällig. Ein Anspruch auf Zuweisung zur vorherigen Stammklasse oder einen freien Hallenplatz besteht bei Wiedereinstieg nicht.

§ 7a Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule

    1. Gruppenstunden können erst ab 4 Teilnehmern stattfinden. Die Hundeschule behält sich daher das Recht vor, auch kurzfristig Gruppenstunden abzusagen, wenn die Teilnehmerzahl nicht ausreichend ist. Muss eine Gruppenstunde wegen zu kurzfristiger Absage eines Teilnehmers abgesagt werden, kann diesem Teilnehmer die volle Kursgebühr angerechnet werden. Falls aus den oben genannten Gründen Termine abgesagt oder verschoben werden müssen, steht es dem Teilnehmer frei, einen Alternativtermin wahrzunehmen. Bei Nichtteilnahme eines Alternativtermins fallen keine Gebühren an. Der Rücktritt durch die Hundeschule erfolgt mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Weitergehende Ansprüche gegen die Hundeschule sind ausgeschlossen. Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich ein Kunde den Anweisungen des Kursleiters, so kann die Hundeschule diesen Kunden aus der Trainingsstunde und weiteren Trainingseinheiten verweisen. Ebenso behält sich die Hundeschule vor, vom Vertrag zurück zu treten, wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs oder Workshop angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, an­statt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.
    2. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor Beginn mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung berechtigt, vom Vertrag zurückzu­treten.
    3. Im Falle des Rücktritts der Hundeschule oder des Kunden gemäß § 7 Abs. 1 oder 2 schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.

§ 7b Rückerstattung von Zahlungen

Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 7a zu viel ge­zahlte Gebühren unverzüglich zurückerstatten. Die Rückerstattung erfolgt durch Überweisung auf ein von Kunde benanntes Konto.

§ 7c Kundenablehnung & Außerordentliches Kündigungsrecht durch die Hundeschule

    1. Einschulungsgespräch: Das obligatorische (Wieder-) Einschulungsgespräch ist eine kostenpflichtige Dienstleistung und wird unabhängig von einer anschließenden Abo-Aufnahme berechnet. Die Hundeschule darf die Aufnahme eines Kunden in ein Abonnement nach dem Einschulungsgespräch ohne Angabe von Gründen ablehnen.
    2. Kündigung aus wichtigem Grund: Die Hundeschule ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wiederholt gegen die Platzordnung (§ 9a) verstößt, den Anweisungen der Trainerin nachhaltig nicht Folge leistet, sich geschäftsschädigend oder ungebührlich gegenüber der Trainerin oder anderen Teilnehmern verhält oder mit der Zahlung der Monatsrechnung um mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Bereits gezahlte Beiträge für den laufenden Monat werden nicht erstattet.

§ 8 Witterungsbedingungen & Indoor-Halle

    1. Das Training der Hallen-Kurse findet in der schuleigenen Indoor-Trainingshalle ganzjährig und wetterunabhängig statt. Outdoor-Kurse finden planmäßig im Freien und auch bei schlechter Witterung (Regen, Kälte) statt. Bei extremen, behördlich gewarnten Unwetterlagen darf die Trainerin das Outdoortraining zum Schutz von Mensch und Tier absagen (Credit-Gutschrift nach § 8a Abs. 3) oder in die Halle verlegen.
    2. Höhere Gewalt: Sollte die Indoor-Trainingshalle aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Wasserschaden, Heizungsausfall, behördliche Sperrungen) temporär nicht nutzbar sein, berechtigt dies den Kunden nicht zur Preisminderung. Die Hundeschule ist in diesem Fall berechtigt, die Trainingsstunden für die Dauer der Sperrung ins Freie zu verlegen oder digitale Theorie-Ersatzleistungen anzubieten.

§ 8a Sonderregelungen für Ausfälle (Langzeitkrankheit / Trainerausfall / Läufigkeit)

    1. Eine läufige Hündin ist kein Grund für eine Trainingsabsage. Läufige Hündinnen dürfen unter der Voraussetzung des Tragens einer geeigneten Läufigkeitshose vollumfänglich am Hallentraining teilnehmen.
    2. Eine beitragsfreie Ruhestellung des Abonnements aufgrund von Krankheit des Halters oder schweren Verletzungen des Hundes ist erst ab einer nachgewiesenen Ausfallzeit von mehr als 21 aufeinanderfolgenden Tagen (3 Wochen) per ärztlichem bzw. tierärztlichem Attest möglich. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Ruhestellung. Kurzzeitige Ausfälle (unter 21 Tagen) sind vom Kunden eigenständig über das Nachholsystem auszugleichen.
    3. Bei krankheitsbedingtem Ausfall der Trainerin werden die Termine abgesagt, die Credits gutgeschrieben und in den systemfreien Zusatzwochen (5. Kalenderwoche) oder über gesonderte Termine nachgeholt. Ein Anspruch auf Rückerstattung in bar besteht nicht.

§ 9 Haftung & Pflichten des Hundehalters

    1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hun­des sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzu­zeigen.Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung bestehen (Nachweis auf Verlangen). Der Kunde versichert ausdrücklich, dass der Hund ordnungsgemäß steuerlich angemeldet ist. Über eventuell bestehende behördliche Auflagen (bspw. Leinen- / Maulkorbpflicht) ist die Hundeschule im Vorfeld schriftlich zu informieren.
    2. Der Hund muss über einen aktuellen, altersentsprechenden Impfschutz verfügen (Tollwut, Parvovirose, Staupe, Hepatitis); der Impfpass ist im Einschulungstermin vorzulegen. Tiere mit ansteckenden Krankheiten oder akutem Parasitenbefall (z. B. Flöhe, Giardien) sind vom Training bis zur vollständigen Genesung ausgeschlossen.
    3. Der Kunde haftet uneingeschränkt für alle von ihm oder seinem Hund verursachten Schäden an Personen, Ausrüstungen oder den Hallenräumlichkeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden durch Missachtung der AGB oder Anweisungen haftet der Kunde exklusiv. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Elternteils auf eigenes Risiko gestattet.
    4. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Hundeschule nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für mitgebrachte Wertgegenstände oder Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 9a Verweis auf die separate Hallen-, Gelände- und Trainingsordnung

    1. Es gilt die jeweils in den Hallenräumen ausgehängte und auf der Webseite einsehbare separate Hallen- Gelände- und Trainingsordnung. Ergänzend gelten folgende Kernregeln
    2. Auf dem gesamten Gelände der Hundeschule sowie an wechselnden öffentlichen Treffpunkten gilt eine strikte Leinenpflicht, sofern die Trainerin den Freilauf nicht ausdrücklich gestattet. Zu anderen Mensch-Hund-Teams ist stets ein Sicherheitsabstand von mindestens 2 bis 3 Metern einzuhalten. Unaufgefordertes Annähern oder direkter Leinenkontakt sind untersagt.
    3. Die Hunde sind vor dem Betreten der Halle ausreichend zu lösen. Kot ist vom Halter unverzüglich in Kotbeuteln zu entfernen.
    4. Sollte sich ein Hund in der Indoor-Halle lösen (Urin/Kot), ist dies sofort zu melden und vom Halter mit den bereitgestellten Spezial-Reinigungsmitteln zu desinfizieren. Für den erhöhten Reinigungsaufwand wird eine Reinigungspauschale von 15,00 € erhoben, die am Monatsende mit der Sammelrechnung fällig wird. Das Markieren von Wänden und Geräten ist strikt zu unterbinden; Beschädigungen werden in Rechnung gestellt.

§ 10 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz der Hundeschule. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopie vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung (Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.

§ 11 Bild- und Tonaufnahmen

    1. Die Hundeschule darf während des Trainings Bild- und Tonaufnahmen zu Schulungs-, Dokumentations- und Marketingzwecken (z. B. Website, Social Media) anfertigen. Der Kunde willigt mit Abschluss des Vertrages in die honorarfreie Veröffentlichung ein. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich für die Zukunft widerrufen werden. Die Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
    2. Dem Kunden ist es untersagt, Bild- oder Tonaufnahmen von anderen Teilnehmern, deren Hunden oder den Dozentinnen ohne deren ausdrückliche Einwilligung anzufertigen, zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Das Filmen oder Fotografieren von Veranstaltungen ist den Teilnehmern untersagt; die Hundeschule stellt gefertigtes Material den Teilnehmern zur Verfügung.

§ 11a Vertragssprache

Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher & Elektronischer Widerruf

    1. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) und kommt der Vertrag per Fernkommunikationsmittel (Eversports, E-Mail, Website) zustande, steht ihm ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss zu.
    2. Widerrufsbutton: Der Kunde kann sein Widerrufsrecht elektronisch ausüben, indem er den im Eversports-Kundenkonto bereitgestellten Widerrufsbutton („Vertrag widerrufen“) nutzt. Alternativ kann der Widerruf per E-Mail an die Hundeschule gerichtet werden.
    3. Wertersatz: Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass das Training vor Ablauf der 14-tägigen Frist beginnen soll (durch sofortige Einbuchung), und widerruft den Vertrag danach, hat er der Hundeschule einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Trainingsstunden zu leisten.

§ 13 Verbraucherschlichtungsverfahren

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit (ec.europa.eu/consumers/odr). Die Hundeschule ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen & Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.

Neckartailfingen, den 01. Oktober 2026

Julia Eicken – Hundeschule HUNDSPERSÖNLICH

AGB - Hundepension

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen hundepersönlich Julia Eicken (im Folgenden: Hundepension) und Verbrauchern, die ihren Hund bei der Hundepension in Pflege geben (im Folgenden: Kunde).

 § 1 Vertragsinhalt

Bei den zwischen der Hundepension und den Kunden geschlossenen Verträgen handelt es sich um Verträge mit dem Inhalt, den Hund des Kunden in den Räumen der Hundepension während eines vereinbarten Zeitraumes unterzubringen und zu betreuen. Die individuell zu vereinba­rende Art der Unterbringung liegt im Er­messen des Kunden und erfolgt auf sein eigenes Risiko.

Das Bringen und Abholen des Hundes sowie – soweit nichts anderes vereinbart ist – die Verpflegung des Hundes während des Aufenthaltes orga­nisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten. Sollte vereinbart sein, dass der Kunde das Futter für seinen Hund mitgibt, und reicht dies nicht aus, so ist die Hundepension berechtigt, auf Kosten des Kunden die erforderliche Menge an Hundefutter nachzukaufen und/oder Futter nach eigenem Ermes­sen zur Verfügung stellen. (ggf. streichen, wenn im Pensionspreis Futter für den Hund enthalten ist).

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag bedarf der Schriftform.
  2. Der Kunde und die Hundepension vereinbaren telefonisch die Einzelheiten der Betreuung des Hundes. Nach­dem die Hundepension die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen im gewünschten Zeitraum geprüft hat, teilt sie dem Kunden telefonisch oder per email eine Reservierungsbestätigung mit. Dies ist noch kein Vertrag.
  3. Vor Unterzeichnung des schriftlichen Vertrages stellt der Kunde den Hund in der Hundepension vor. Es steht im Ermessen der Hundepension, ob sie den Hund für den angefragten Aufenthalt für geeignet hält. Hat sie keine Bedenken, wird im Anschluss der schriftliche Vertrag mit dem mündlich besprochenen Inhalt unterzeichnet.
  4. Im Einzelfall oder wenn der Hund bereits bekannt ist, kann die Hundepension auf den Vorstellungstermin ver­zichten. Der Vertrag wird dann nach Erteilung der Reservierungsbestätigung postalisch übersandt. Er ist erst wirksam, wenn der Hundepension ein vom Kunden unterschriebenes Original zugeht.
  5.  War der Hund bereits einmal in Betreuung bei der Hundepension, können die Parteien auf das Schriftformer­fordernis verzichten. Es gelten dann die im ursprünglichen schriftlichen Vertrag festgelegten Vereinbarungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich mündlich etwas anderes vereinbaren.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Die aktuellen Preise werden dem Kunden auf Anfrage telefonisch oder per Email mitgeteilt/sind auf unserer Webseite /in unserem Preisverzeichnis zu finden.
  2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbe­standteile. Das Futter des Hundes wird vom Kunden für seinen Hund auf eigene Kosten mit­gegeben.
  3. Die Zahlung der Vergütung erfolgt per Vorkasse durch Überweisung. Liegt ein Zahlungseingang nicht spätes­tens zu dem von den Parteien im Vertrag vereinbarten Zahlungstermin vor, kann die Hundepension vom Ver­trag zurücktreten.
  4. Die Hundepension wird dem Kunden zu viel ge­zahlte Gebühren unverzüglich (z. B. bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5) zurück erstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, er­folgt die Rücker­stattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe in den Räumen der Hundepension.

 § 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

  1. Der Kunde kann bis zu 6 Wochen vor dem vereinbarten Betreuungszeitraum kostenfrei vom Vertrag zurück­treten. Tritt er nach diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurück, richten sich die Rechtsfolgen nach § 4 Abs. 2 und 3.
  2. Tritt der Kunde bis zu zwei Wochen vor dem Beginn des Betreuungszeitraums zurück, hat er eine Bearbeitungs-/Ausfallgebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
  3. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Beginn des Betreuungszeitraums oder bricht der Kunde den Aufenthalt seines Hundes in der Hundepension vorzeitig ab, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund aus der Sphäre der Hundepension vorliegt, ist die vereinbarte Vergütung (sofern Fütterung durch Pension ver­einbart ist: abzüglich Futterkosten) unter Anrechnung ersparter Aufwendungen, die pauschal mit 20 % ange­setzt werden, zu zahlen. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr ist nicht geschuldet. Betragen die ersparten Auf­wen­dungen mehr als 20 % oder gelingt es, den reservierten Platz an einen anderen Hund zu vergeben, so wird die Hundepension dies entsprechend berücksichtigen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Hundepension kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Stornierungen sind schriftlich gegenüber der Hundepension an­zuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Beginn der Betreuungszeit ist der Zugang der Mitteilung bei der Hunde­pension maßgeblich.

$ 5 Rücktritt vom Vertrag durch die Hundepension

  1. Sollte die Hundepension aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, kann sie vom Vertrag zurücktreten.
  2. Die Hundepension wird den Hundehalter unverzüglich informieren und bei der Suche nach einer Er­satzbetreuung behilflich sein.
  3. Im Falle des Rücktritts der Hundepension gemäß § 5 Abs. 1 schuldet der Kunde der Hundepension keine Vergütung. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Rücktritt weniger als … Tage vor dem Beginn des Betreuungszeitraums erfolgt, und sind der Höhe nach begrenzt auf die Mehrkosten für die Beschaffung einer Ersatzunterkunft.

§ 6 Sonstige Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde versichert, dass ihm eine bevorstehende Läufigkeit einer Hündin im Betreuungszeitraum sowie Krankheiten/Unverträglichkeiten des Hundes – auch ein Verdacht hierauf – oder eine übersteigerte Aggressivität/sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes nicht bekannt sind. Läufige Hündinnen und Hunde mit ansteckenden Krank­heiten oder Parasitenbefall können nicht in die Pension aufgenommen werden. Sollte der Kunde seinen Hund dennoch in Pension geben und oder ein solcher Umstand während der Pensionsdauer eintreten, übernimmt die Hundepension für die daraus resultierenden Folgen im In­nenverhältnis keine Haftung. Der Kunde trägt die hierdurch entstehenden Kosten und stellt die Hundepension im Innenverhältnis von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Folgen geltend machen. Eigene Ansprüche des Kunden gegen die Hundepension bestehen nicht. Das gilt auch für den Fall, dass eine läufige Hündin gedeckt wird.
  2. Der Kunde versichert, dass ein wirksamer Impfschutz seines Hundes gegen die folgenden Krankheiten: Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Tollwut, Leptospirose und Zwingerhusten besteht. Folgeschäden aus dem Fehlen vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zulasten des Kunden.
  3. Der Kunde erklärt, dass sein Hund frei von Ungeziefer ist, und versichert, dass die letzte Verabreichung eines Mittels ge­gen Parasiten (z. B. Flöhe) bei Beginn des Betreuungszeitraums nicht länger als 2 Wochen zurückliegen wird.
  4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß § 6 Abs. 1 bis 3, ist die Hundepension berechtigt, vom Pensi­onsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen bzw. die Verabreichung eines Parasitenschutzmittels auf Kosten des Kunden nachzuholen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundepension seinen Aufenthaltsort sowie eine Telefonnummer oder Email-Ad­resse, unter der er erreichbar ist, bei Abgabe des Hundes mitzuteilen und sie unverzüglich über Änderungen zu informieren. Alternativ benennt der Kunde eine dritte Person, die weisungsbefugt ist.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen. Im Falle der Nichtabho­lung ist die Hundepension berechtigt, den Hund nach 7 Tagen in ein Tierheim ihrer Wahl zu bringen und die Nichtabholung behördlich zur Anzeige zu bringen. Die in die­sem Zu­sammenhang entstehenden Kosten trägt der Kunde.

§ 7 Unerwartete Situationen

  1. Liegen Umstände gemäß § 6 Abs. 1 vor oder treten während der Betreuung ein oder sind die Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 2 und 3 nicht gegeben, ist die Hundepension berechtigt, den Hund von den anderen Hunden zu trennen und im Einzelzwinger zu halten. Dies gilt insbesondere für läufige Hündinnen. Die Hundepension behält sich ebenfalls vor, den Hund gesondert unterzubringen, wenn die Situation dies erfordert, um Schä­den von Menschen, Tieren oder Sachen abzuwen­den. Die hierdurch entste­henden Mehrkosten trägt der Kunde.
  2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Hundepension bei Erkrankung oder im Falle eines Un­falles/einer Verletzung seines Hundes alle aus Sicht der Hundepension notwendigen Bemühungen unternimmt, insbe­sondere einen Tierarzt freier Wahl oder sonstige Dritte beauftragen darf. Die hierfür anfallenden Kosten – sowohl bei der Hundepension als auch bei konsultierten Dritten – trägt der Kunde.
  3. Treten bei dem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auf oder zeigt der Hund Eingewöhnungs­probleme, die das nach Einschätzung der Hundepension gewöhnliche Maß übersteigen, wird die Hundepension den Kunden benachrichtigen.
  4. Bei Abholung vor dem vereinbarten Abholtermin hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Vergütung.
  5. Ist es dem Kunden nicht möglich, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzugeben bzw. abzuholen, wird er rechtzeitig einen neuen Termin mit der Hundepension vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich hinsichtlich der Pensionsdauer automatisch. Bei voll belegter Pension behält sich die Hundepension vor, den Hund nach eige­nem Ermessen in anderen Räumlichkeiten unterzubringen. Zusätzlich anfallende Kosten trägt der Kunde; sie sind bei Abholung des Hundes durch den Kunden zu zahlen.

  § 8 Allgemeine Haftungsregeln

  1. Die Hundepension haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsge­setz zugrunde liegen.
  2. Sofern die Hundepension auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypi­sche, vorhersehbare Schäden begrenzt.
  3. Soweit die Haftung der Hundepension ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haf­tung von ge­setzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundepension.
  4. Die Haftung der Hundepension für Schäden, die der Hund verursacht, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer Verletzung der Aufsichtspflichten der Hundepension beruht. Der Kunde haftet in diesen Fällen nach Maßgabe der gesetzli­chen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender De­ckungssumme besteht. Die Hundepension weist jedoch darauf hin, dass während der Fremdbetreuung der Versi­cherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.
  5. Die Haftung der Hundepension für Schäden ist ausgeschlossen, wenn der Kunde gegen seine Mitteilungspflichten gemäß § 6 verstoßen hat und der Schaden auf einen der dort genannten Umstände oder das Fehlen einer dort genannten Voraussetzung zurückzuführen ist.
  6. Für den Ausgleich der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber Dritten gemäß §§ 823, 834, 840 BGB verein­baren die Parteien die alleinige Haftung des Kunden im Innenverhältnis, es sei denn, der Hundepension fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
  7. Sofern die Hundepension über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese für einen Schaden ein­tritt, ist der Kunde zur Erstattung des Eigenanteils an die Hundepension verpflichtet, wenn er nach den vor­ste­henden Vorschriften für den Schaden einzustehen hätte. Die Hundepension ist nicht verpflichtet, den Schaden durch ihre Haftpflichtversicherung ersetzen zu lassen.

§ 9 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundepension ausgehändigten Materialien un­terlie­gen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundepension behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Mar­ken­schutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Ver­vielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hunde­pen­sion.

  § 10 Vertragssprache

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

August 2021, Neckartailfingen
HUNDSPERSÖNLICH Julia Eicken