AGB - Training und Veranstaltungen

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen HUNDSPERSÖNLICH Julia Eicken (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).

§ 1 Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungs¬vor¬schläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge so¬wie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Er¬messen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.

Der Unterricht findet am Sitz der Hundeschule statt, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart ist. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung orga¬nisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.

§ 2 Vertragsschluss

1. Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als dem Sitz der Hun¬deschule statt, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die An¬fahrtskosten zu einem Kilome¬tersatz von ….. € pro Kilometer zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort.

2. Offene Gruppen
Die Hundeschule bietet zu den angegebenen Zeiten offene Gruppen an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teil-nehmen. Die Kursgebühr ist am Ende jeder Stunde in bar zu zahlen. Bietet die Hundeschule Mehrfach-Karten (z. B. 5er-Karten) an, ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten.

3. Geschlossene Kurse
Handelt es sich bei dem Kurs um einen geschlossenen Kurs, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Geschlossene Kurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von … Hund-und-Halter-Teams statt. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch den Kunden zu gewährleisten, ist der Kunde zur Zahlung eines Vorschusses in Höhe von 50 % der Kursgebühr verpflichtet.
Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Da¬tum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule zustande. Nach Eingang der Bestä¬tigung nebst Rechnung beim Kunden ist dieser zur Zah¬lung des Vorschusses verpflich¬tet. Geht der Vorschuss nicht binnen 7 Tagen nach Eingang der Bestätigung bei der Hundeschule ein, gilt die Anmeldung des Kunden als zurückgenommen und der Vertrag als aufgeho-ben. Der Kunde hat dann keinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs.

4. Workshops
Teilweise bietet die Hundeschule Seminare oder Workshops zu speziellen Themen an. Ort, Thema und Zeit-punkt solcher Workshops werden in den Räumen der Hundeschule ausgehangen, auf der Webseite der Hundeschule oder persönlich bekannt gegeben. Für die Workshops gelten dieselben Regeln wie für die Teilnahme an den ge¬schlos¬senen Kursen (§ 2 Absatz 3).

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Die aktuellen Preise sind dem Aushang in der Hundeschule bzw. den Angaben auf der Webseite der Hunde-schule zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch oder per Email mitgeteilt.

2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbe¬standteile mit Ausnahme ggf. zu erstattender Reisekosten gemäß § 2 Abs. 1, die dem Kunden vor Vertragsschluss individu¬ell mitgeteilt werden.

3. Die Zahlung der Vergütung und des Vorschusses erfolgt nach Wahl des Kunden durch Überweisung oder in bar. Die vollständige Vergütung ist am Ende der Stunde oder Veranstaltung fällig; bei Veranstaltungen nach Wahl des Kunden auch zu Beginn zahlbar. Um Zeitverluste durch Zahlungsabwicklungen so gering wie möglich zu gestalten, empfehlen wir, die Vergütung bei Veranstaltungen vorab durch Überweisung zu zahlen – bei Zahlungseingang kürzer als … Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Vorlage eines Überweisungsträgers zum Nachweis der Zahlung erforderlich.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

1. Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder gibt es einen „Nachrücker“ gemäß Warteliste, der den Kursplatz übernimmt, kann ein Kunde bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten und erhält gezahlte Kursgebühren bzw. Vorschüsse zurück erstattet.

2. Liegt kein Fall gemäß Abs. 1 vor, gilt Folgendes:
a. Sagt der Kunde einen Termin der offenen Gruppe (§ 2 Abs. 2), für den er angemeldet war, nicht mindes¬tens 24 Stunden vor dem Trainingstermin ab, ist die Vergütung für die Stunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
b. Sagt der Kunde geschlossene Kurse oder Einzeltrainingster¬mine (§ 2 Abs. 1 und 3) nicht mindes¬tens … Tage vor Kursbeginn/Trainingstermin ab, ist der vollständige Kurs/die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
b. Bei der Absage eines Workshops (§ 2 Abs. 4) durch den Kunden ist er zur Zahlung einer Bearbeitungs-/Ausfallgebühr verpflichtet, deren Höhe nach dem Zeitpunkt der Absage gestaffelt ist. Sie beträgt bei einer Ab-meldung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €. Erfolgt die Ab¬meldung bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Gebühr 25 % des Veranstal¬tungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Ver¬anstaltungsbeginn oder nimmt der Kunde ohne Abmeldung nicht an der Ver¬anstaltung teil oder bricht er die Teilnahme an der Veranstaltung ab, ist eine Gebühr von 80 % des vereinbarten Veranstaltungsentgelts zu zahlen.

3. Stornierungen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber der Hunde¬schule an¬zuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei der Hundeschule maßgeblich.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag/Terminverschiebung durch die Hundeschule

1. Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, an¬statt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.

2. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich, spätestens aber … Tage vor Kursbeginn mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzu¬treten.

3. Im Falle des Rücktritts der Hundeschule oder des Kunden gemäß § 5 Abs. 1 oder 2 schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.

§ 6 Rückerstattung von Zahlungen
Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel ge¬zahlte Gebühren unverzüglich zurück erstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, er¬folgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe in den Räumen der Hundeschule.

§ 7 Haftung

1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verlet¬zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.

2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypi¬sche, vorhersehbare Schäden begrenzt.

3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haf¬tung von ge-setzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.

5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hun¬des sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzu¬zeigen.

2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender De¬ck-ungssumme und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: ……… besteht.

3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.

4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zah¬len.

§ 9 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.

§ 10 Vertragssprache

Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.

August 2021, Neckartailfingen
HUNDSPERSÖNLICH Julia Eicken

AGB - Hundepension

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen … (im Folgenden: Hundepension) und Verbrauchern, die ihren Hund bei der Hundepension in Pflege geben (im Folgenden: Kunde).

 § 1 Vertragsinhalt

Bei den zwischen der Hundepension und den Kunden geschlossenen Verträgen handelt es sich um Verträge mit dem Inhalt, den Hund des Kunden in den Räumen der Hundepension während eines vereinbarten Zeitraumes unterzubringen und zu betreuen. Die individuell zu vereinba­rende Art der Unterbringung liegt im Er­messen des Kunden und erfolgt auf sein eigenes Risiko.

Das Bringen und Abholen des Hundes sowie – soweit nichts anderes vereinbart ist – die Verpflegung des Hundes während des Aufenthaltes orga­nisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten. Sollte vereinbart sein, dass der Kunde das Futter für seinen Hund mitgibt, und reicht dies nicht aus, so ist die Hundepension berechtigt, auf Kosten des Kunden die erforderliche Menge an Hundefutter nachzukaufen und/oder Futter nach eigenem Ermes­sen zur Verfügung stellen. (ggf. streichen, wenn im Pensionspreis Futter für den Hund enthalten ist).

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag bedarf der Schriftform.
  2. Der Kunde und die Hundepension vereinbaren telefonisch die Einzelheiten der Betreuung des Hundes. Nach­dem die Hundepension die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen im gewünschten Zeitraum geprüft hat, teilt sie dem Kunden telefonisch oder per email eine Reservierungsbestätigung mit. Dies ist noch kein Vertrag.
  3. Vor Unterzeichnung des schriftlichen Vertrages stellt der Kunde den Hund in der Hundepension vor. Es steht im Ermessen der Hundepension, ob sie den Hund für den angefragten Aufenthalt für geeignet hält. Hat sie keine Bedenken, wird im Anschluss der schriftliche Vertrag mit dem mündlich besprochenen Inhalt unterzeichnet.
  4. Im Einzelfall oder wenn der Hund bereits bekannt ist, kann die Hundepension auf den Vorstellungstermin ver­zichten. Der Vertrag wird dann nach Erteilung der Reservierungsbestätigung postalisch übersandt. Er ist erst wirksam, wenn der Hundepension ein vom Kunden unterschriebenes Original zugeht.
  5.  War der Hund bereits einmal in Betreuung bei der Hundepension, können die Parteien auf das Schriftformer­fordernis verzichten. Es gelten dann die im ursprünglichen schriftlichen Vertrag festgelegten Vereinbarungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich mündlich etwas anderes vereinbaren.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Die aktuellen Preise werden dem Kunden auf Anfrage telefonisch oder per Email mitgeteilt/sind auf unserer Webseite (www…)/in unserem Preisverzeichnis zu finden.
  2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbe­standteile. Das Futter des Hundes wird vom Kunden für seinen Hund auf eigene Kosten mit­gegeben.
  3. Die Zahlung der Vergütung erfolgt per Vorkasse durch Überweisung oder in bar. Liegt ein Zahlungseingang nicht spätes­tens zu dem von den Parteien im Vertrag vereinbarten Zahlungstermin vor, kann die Hundepension vom Ver­trag zurücktreten.
  4. Die Hundepension wird dem Kunden zu viel ge­zahlte Gebühren unverzüglich (z. B. bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5) zurück erstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, er­folgt die Rücker­stattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe in den Räumen der Hundepension.

 § 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

  1. Der Kunde kann bis zu 6 Wochen vor dem vereinbarten Betreuungszeitraum kostenfrei vom Vertrag zurück­treten. Tritt er nach diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurück, richten sich die Rechtsfolgen nach § 4 Abs. 2 und 3.
  2. Tritt der Kunde bis zu zwei Wochen vor dem Beginn des Betreuungszeitraums zurück, hat er eine Bearbeitungs-/Ausfallgebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
  3. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Beginn des Betreuungszeitraums oder bricht der Kunde den Aufenthalt seines Hundes in der Hundepension vorzeitig ab, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund aus der Sphäre der Hundepension vorliegt, ist die vereinbarte Vergütung (sofern Fütterung durch Pension ver­einbart ist: abzüglich Futterkosten) unter Anrechnung ersparter Aufwendungen, die pauschal mit 20 % ange­setzt werden, zu zahlen. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr ist nicht geschuldet. Betragen die ersparten Auf­wen­dungen mehr als 20 % oder gelingt es, den reservierten Platz an einen anderen Hund zu vergeben, so wird die Hundepension dies entsprechend berücksichtigen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Hundepension kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Stornierungen sind schriftlich gegenüber der Hundepension an­zuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Beginn der Betreuungszeit ist der Zugang der Mitteilung bei der Hunde­pension maßgeblich.

$ 5 Rücktritt vom Vertrag durch die Hundepension

  1. Sollte die Hundepension aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, kann sie vom Vertrag zurücktreten.
  2. Die Hundepension wird den Hundehalter unverzüglich informieren und bei der Suche nach einer Er­satzbetreuung behilflich sein.
  3. Im Falle des Rücktritts der Hundepension gemäß § 5 Abs. 1 schuldet der Kunde der Hundepension keine Vergütung. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Rücktritt weniger als … Tage vor dem Beginn des Betreuungszeitraums erfolgt, und sind der Höhe nach begrenzt auf die Mehrkosten für die Beschaffung einer Ersatzunterkunft.

§ 6 Sonstige Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde versichert, dass ihm eine bevorstehende Läufigkeit einer Hündin im Betreuungszeitraum sowie Krankheiten/Unverträglichkeiten des Hundes – auch ein Verdacht hierauf – oder eine übersteigerte Aggressivität/sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes nicht bekannt sind. Läufige Hündinnen und Hunde mit ansteckenden Krank­heiten oder Parasitenbefall können nicht in die Pension aufgenommen werden. Sollte der Kunde seinen Hund dennoch in Pension geben und oder ein solcher Umstand während der Pensionsdauer eintreten, übernimmt die Hundepension für die daraus resultierenden Folgen im In­nenverhältnis keine Haftung. Der Kunde trägt die hierdurch entstehenden Kosten und stellt die Hundepension im Innenverhältnis von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Folgen geltend machen. Eigene Ansprüche des Kunden gegen die Hundepension bestehen nicht. Das gilt auch für den Fall, dass eine läufige Hündin gedeckt wird.
  2. Der Kunde versichert, dass ein wirksamer Impfschutz seines Hundes gegen die folgenden Krankheiten: ……… besteht. Folgeschäden aus dem Fehlen vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zulasten des Kunden.
  3. Der Kunde erklärt, dass sein Hund frei von Ungeziefer ist, und versichert, dass die letzte Verabreichung eines Mittels ge­gen Parasiten (z. B. Flöhe) bei Beginn des Betreuungszeitraums nicht länger als 2 Wochen zurückliegen wird.
  4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß § 6 Abs. 1 bis 3, ist die Hundepension berechtigt, vom Pensi­onsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen bzw. die Verabreichung eines Parasitenschutzmittels auf Kosten des Kunden nachzuholen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundepension seinen Aufenthaltsort sowie eine Telefonnummer oder Email-Ad­resse, unter der er erreichbar ist, bei Abgabe des Hundes mitzuteilen und sie unverzüglich über Änderungen zu informieren. Alternativ benennt der Kunde eine dritte Person, die weisungsbefugt ist.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen. Im Falle der Nichtabho­lung ist die Hundepension berechtigt, den Hund nach 7 Tagen in ein Tierheim ihrer Wahl zu bringen und die Nichtabholung behördlich zur Anzeige zu bringen. Die in die­sem Zu­sammenhang entstehenden Kosten trägt der Kunde.

§ 7 Unerwartete Situationen

  1. Liegen Umstände gemäß § 6 Abs. 1 vor oder treten während der Betreuung ein oder sind die Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 2 und 3 nicht gegeben, ist die Hundepension berechtigt, den Hund von den anderen Hunden zu trennen und im Einzelzwinger zu halten. Dies gilt insbesondere für läufige Hündinnen. Die Hundepension behält sich ebenfalls vor, den Hund gesondert unterzubringen, wenn die Situation dies erfordert, um Schä­den von Menschen, Tieren oder Sachen abzuwen­den. Die hierdurch entste­henden Mehrkosten trägt der Kunde.
  2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Hundepension bei Erkrankung oder im Falle eines Un­falles/einer Verletzung seines Hundes alle aus Sicht der Hundepension notwendigen Bemühungen unternimmt, insbe­sondere einen Tierarzt freier Wahl oder sonstige Dritte beauftragen darf. Die hierfür anfallenden Kosten – sowohl bei der Hundepension als auch bei konsultierten Dritten – trägt der Kunde.
  3. Treten bei dem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auf oder zeigt der Hund Eingewöhnungs­probleme, die das nach Einschätzung der Hundepension gewöhnliche Maß übersteigen, wird die Hundepension den Kunden benachrichtigen.
  4. Bei Abholung vor dem vereinbarten Abholtermin hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Vergütung.
  5. Ist es dem Kunden nicht möglich, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzugeben bzw. abzuholen, wird er rechtzeitig einen neuen Termin mit der Hundepension vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich hinsichtlich der Pensionsdauer automatisch. Bei voll belegter Pension behält sich die Hundepension vor, den Hund nach eige­nem Ermessen in anderen Räumlichkeiten unterzubringen. Zusätzlich anfallende Kosten trägt der Kunde; sie sind bei Abholung des Hundes durch den Kunden zu zahlen.

  § 8 Allgemeine Haftungsregeln

  1. Die Hundepension haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsge­setz zugrunde liegen.
  2. Sofern die Hundepension auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypi­sche, vorhersehbare Schäden begrenzt.
  3. Soweit die Haftung der Hundepension ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haf­tung von ge­setzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundepension.
  4. Die Haftung der Hundepension für Schäden, die der Hund verursacht, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer Verletzung der Aufsichtspflichten der Hundepension beruht. Der Kunde haftet in diesen Fällen nach Maßgabe der gesetzli­chen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender De­ckungssumme besteht. Die Hundepension weist jedoch darauf hin, dass während der Fremdbetreuung der Versi­cherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.
  5. Die Haftung der Hundepension für Schäden ist ausgeschlossen, wenn der Kunde gegen seine Mitteilungspflichten gemäß § 6 verstoßen hat und der Schaden auf einen der dort genannten Umstände oder das Fehlen einer dort genannten Voraussetzung zurückzuführen ist.
  6. Für den Ausgleich der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber Dritten gemäß §§ 823, 834, 840 BGB verein­baren die Parteien die alleinige Haftung des Kunden im Innenverhältnis, es sei denn, der Hundepension fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
  7. Sofern die Hundepension über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese für einen Schaden ein­tritt, ist der Kunde zur Erstattung des Eigenanteils an die Hundepension verpflichtet, wenn er nach den vor­ste­henden Vorschriften für den Schaden einzustehen hätte. Die Hundepension ist nicht verpflichtet, den Schaden durch ihre Haftpflichtversicherung ersetzen zu lassen.

§ 9 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundepension ausgehändigten Materialien un­terlie­gen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundepension behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Mar­ken­schutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Ver­vielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hunde­pen­sion.

  § 10 Vertragssprache

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

August 2021, Neckartailfingen
HUNDSPERSÖNLICH Julia Eicken